Blutrache

Aus Bibel - Heilige Schrift
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Wenn ein Mensch einen anderen Menschen umbringt und es gibt mindestens zwei Zeugen können dies bestätigen, so soll derjenige umgebracht werden. Derjenige der den Täter umbringt wird als Bluträcher bezeichnet. Wenn die Tat jedoch aus Unachtsamkeit und ohne böse Absicht geschah (als entsprechend der Rechtsprechung ein Totschlag war und kein Mord, so kann der Täter sich in eine der sechs Freistädte fliehen. Er bekommt dann freies Geleit von dort zu seiner Gemeinde für ein Gerichtsverfahren und sollte er schuldig sein, soll er zurück in diese Freistadt geleitet werden. So lange er sich innerhalb dieser Stadt aufhält, darf er nicht getötet werden, begibt er sich jedoch aus der Stadt hinaus darf er straflos vom Bluträcher getötet werden.

Wenn der Hohepriester der Freistadt stirbt, darf der Täter in das Land seines Erbbesitzes zurückkehren und darf dann auch außerhalb der Freistadt nicht mehr getötet werden. Für einen Totschläger in einer Freistadt darf kein Sühnegeld erhoben werden, ebenso darf erst recht kein Mörder durch Sühnegeld freigekauft werden. (1)



Quellen:
Sofern nicht anders angegeben alle Quellen: "Lutherbibel Standardausgabe", Deutsche Bibelgesellschaft Stuttgart, ISBN 3 438 015 609
(1) 4.Mose 35