Erlaßjahr

Aus Bibel - Heilige Schrift
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In ihrem Land sollen die Israeliten jedes siebte Sabbatjahr zusätzlich als Erlaßjahr feiern. Damit findet ein Erlaßjahr alle 49.Jahre statt. Zusätzlich zu den Anordnungen, die für das Sabbatjahr gelten, soll am Entsühnungstag des Erlaßjahres durch das ganze Land die Posaune geblasen werden. Am Erlaßjahr "soll ein jeder wieder zu seiner Habe und zu seiner Sippe kommen." (1)

Anscheinend sollen im Erlaßjahr alle Grundstücke wieder kostenlos denjenigen zurückgegeben werden, die sie einmal verkauft haben. Das würde praktisch bedeuten, dass Land nicht dauerhaft verkauft, sondern nur verpachtet und vermietet werden können. Darauf deutet auch die Beschreibung hin, dass der Kaufpreis sich an der zeitlichen Nähe des nächsten Erlaßjahr richten soll ("denn die Zahl der Ernten verkauft er dir") (2). Dazu sagt Gott, dass das Land sein Eigentum sei und die Israeliten lediglich Fremdlinge und Beisassen seien und darum "sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer" (3).

Die Formulierung "zu seiner Habe und zu seiner Sippe kommen" läßt vermuten, dass die Regelung nicht nur für Landverkäufe, sondern auch für den Menschenhandel gelten soll. Dies wird auch an späterer Stelle noch einmal bestätigt (4).

Die Erläßjahrregelung schließt neben Grundstücken auch Wohnungen ein. Diese können wie das Land zu jeder Zeit wieder zurückgekauft werden, wobei dem Käufer der verbleibende Restwert auszuzahlen ist. Eine Ausnahme bilden Wohnungen in "einer Stadt mit Mauern", die nicht den Leviten angehören. Diese können nur innerhalb eines Jahres zurückgekauft werden und werden andernfalls auch im Erlaßjahr nicht zurückgegeben (5).

In seiner Abschiedsrede sagt Mose den Israeliten allerdings, dass jedes siebte Jahr als Erlaßjahr zu behandeln sei (6).

Im Erlaßjahr soll während des Laubhüttenfests dem ganzen Volk, da es sich zu dieser Zeit versammelt, das ganze Gesetz vorgetragen werden auf das es alle kennen und einhalten (7).



Quellen:
Sofern nicht anders angegeben alle Quellen: "Lutherbibel Standardausgabe", Deutsche Bibelgesellschaft Stuttgart, ISBN 3 438 015 609
(1) 3.Mose 25.8 bis 25.12
(2) 3.Mose 25.13 bis 25.18
(3) 3.Mose 25.23 bis 25.24
(4) 3.Mose 25.39 bis 25.41
(5) 3.Mose 25.25 bis 25.33
(6) 5.Mose 15.1 bis 15.3 und 15.12
(7) 5.Mose 31.10 bis 31.13