Schummeltricks erkennen

Aus Tipps, Tricks und Anleitungen
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Hinweis: Der Autor des Artikels ist kein ausgebildeter Fachmann zum Thema. Alle hier getroffenen Aussagen sind nach bestem Wissen sowie gegebenenfalls nach persönlicher Einschätzung des Autors getroffen. Dabei ist es leider nicht auszuschließen, dass einige Angaben veraltet, irreführend oder sonstwie fehlerhaft sind. Letztendlich liegt es in der Verantwortung jedes einzelnen Lesers, die hier gemachten Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Informationen einzuholen. Der Autor kann und will darum keine Garantie oder Haftung für Probleme oder Verluste, die trotz oder wegen der Befolgung der hier genannten Ratschläge eintreten, übernehmen. Jeder Leser hat natürlich die Möglichkeit, die folgenden Ratschläge nicht zu befolgen oder sie gar nicht erst zu lesen.


Wie läßt sich bei schriftlichen Arbeiten schummeln?

Während es schwer ist, bei einer mündlichen Prüfung zu schummeln, laden schriftliche Arbeiten häufig dazu ein, unerlaubte Hilfsmittel zu verwenden. Letztlich ist das Schummeln eine Betrügerei, die im Einzelfall auch rechtlich zu einer Betrugsanzeige führen kann. Schon in der Schule kann das Erwischt werden beim Schummeln zu disziplinarischen Maßnahmen führen. In der konkreten Arbeit kann es passieren, dass aufgrund des Schummelversuchs die ganze Arbeit mit der Note "6" bewertet wird. Dennoch sind viele Prüflinge der Meinung, dieses Risiko auf sich zu nehmen. Somit ist das Schummeln ein ständiger Kampf zwischen den Prüflingen und den Prüfern. Im folgenden soll aufgezeigt werden, welche Schummelmethoden es gibt und wie man sie aufdecken kann.

Schummelmethoden

Spiekzettel

Der älteste Schummeltrick ist der Spiekzettel, bei dem man vor der Prüfung wichtige Informationen auf einem Zettel zusammenträgt, um diesen während der Arbeit als Hilfsmittel zu benutzen. Dieser Schummeltrick eignet sich also insbesondere bei Prüfungen, in denen Wissen abgefragt wird. Aus didaktischer Sicht sind Spiekzettel in erster Linie gar nicht schlecht, denn der Prüfling muss sich ernsthaft mit dem Prüfungsthema auseinander setzen, um überhaupt zu erkennen, welche Informationen für die Prüfung wichtig sind und diese Informationen zusammentragen. Außerdem ist es für den Prüfling wichtig, den Spiekzettel möglichst klein zu halten, damit er unauffällig bleibt. Dies führt aber oft dazu, dass er zahlreiche Informationen, die sich nicht mehr auf dem Spiekzettel unterbringen lassen, am Ende doch auswendig lernen muss. Das Anfertigen eines Spiekzettels ist also noch durchaus unproblematisch. Das Verwenden in der Arbeit hingegen nicht mehr.

Aufbewahrungsorte

Für den klassischen Spiekzettel gibt es unzählige Verstecke. Man kann ihn die ganze Zeit in der Hand verstecken (oder gar direkt auf die Hand schreiben), in einem Heft oder Buch oder zwischen anderen Dingen verstecken, die während der Arbeit erlaubt sind. Manchmal werden diese erlaubten Dinge (Lebensmittelverpackungen oder gar Lebensmittel selbst, Bücher, Tische, Stifte,...) mit Informationen versehen. Wichtig für einen Aufbewahrungsort ist, dass er unauffällig ist und doch jederzeit gut lesbar.

Entdeckungsmöglichkeit

Um einen Spiekzettel zu entdecken, gibt es für den Prüfer zwei wesentliche Mittel. Zum einen hat er die Möglichkeit der Kontrolle, bei der er alle in Frage kommenden Objekte untersucht. Für den Prüfer hat diese Methode den Nachteil, dass er indirekt einem untersuchten Prüfling unterstellt, dass er eventuell schummeln könnte und dass er im Zweifelsfall die Schummelnotizen nicht findet. Das bessere Mittel ist daher die Beobachtung und die Entdeckung des Schummlers während er den Schummelzettel benutzt. Hierbei muss der Prüfer im Zweifelsfall den Schummelnden hereinlegen, da ein guter Schummler immer kontrolliert, ob er gerade beobachtet wird.

Nachweis

In einigen Fällen ist es mit dem Entdecken eines mutmaßlichen Schummelversuchs noch nicht getan, wenn nämlich der Schummelversuch verschleiert ist oder verleugnet wird. Immerhin ein starkes Indiz bleibt dem Prüfer, wenn der entdeckte Schummler, den Spiekzettel nach der Entdeckung noch rechtzeitig vernichten kann. Außerdem befindet sich ein einzelner Prüfer im Dilemma, wenn der Prüfling sich weigert, den Schummelzettel herauszugeben oder ihn am Körper versteckt. Auch hier bleibt ihm meist nur ein Indiz, da er nicht befugt ist, den Schummler körperlich anzugehen. Auch wenn der Spiekzettel sichergestellt ist, muss ggf. nachgewiesen werden, dass es sich wirklich um einen Schummelzettel handelt. So könnte die vermeindliche Telefonnummer 0177- 33 286 19 auf der beschlagnahmten Telefonliste durchaus auch einfach eine Merkstütze für den Freidensvertrag von Versailles am 28. Juni 1919 sein. Ein Schummler braucht meist nicht notwendig ein Fachbuch, sondern nur eine Gedächtnisstütze.

Gegenmaßnahmen

Am besten empfiehlt es sich für den Prüfer, das Thema Täuschungsversuch vor der Prüfung zu thematisieren, ohne dabei bestimmte Prüflinge besonders anzusprechen. Dabei sollte er insbesondere auf die Konsequenzen eines Schummelversuchs hinweisen. Außerdem sollte er eine ausdrückliche Liste der Dinge erstellen, die während der Prüfung benutzt werden dürfen und alle anderen Dinge wegräumen lassen. Dadurch verringert man die Zahl der Schummelorte und Versteckmöglichkeiten deutlich. Die Einhaltung dieser Dinge sollte man vorher kontrollieren und androhen, bereits das Verwenden eines anderen Gegenstands, wie "unschuldig" er auch sein mag, als Täuschungsversuch zu werten.

Vom gezielten Suchen nach Schummelzetteln ohne konkreten Verdacht ist eher abzuraten, da die Erfolgsquote eher gering ist und man unnötig Prüflinge ohne Anlaß verdächtigt. Während der Prüfung sollte der Prüfer jedoch immer ein Auge auf verdächtige Handlungen haben (dabei kann er verschärft auch diejenigen im Auge haben, die er am meisten verdächtigt). Insbesondere Situationen, in denen sich Prüflinge sicher fühlen (wenn der Prüfer mit einem anderen Prüfling spricht oder einem den Rücken zukehrt), sind der wahrscheinlichste Zeitpunkt für einen Schummelversuch. Wer sich als Prüfer für besonders clever hält, provoziert gerade solche Situationen, um dann einen möglichst unauffäliigen und unerwarteten prüfenden Blick zu werfen.

Externe Orte

Der Prüfling kann versuchen, die Gefahr des Entdeckt werdens zu verringern, indem er externe Orte verwendet. Es ist schon vorgekommen, dass draußen vor dem Fenster oder an den Wänden des Prüfungsraums Zettel oder Notizen angebracht wurden. Diese kann man als Schummler zwar schwerer und weniger unauffällig betrachten, aber die Entdeckung der Schummelnachricht kann einem schwerer nachgewiesen werden, weil man ja nicht in Besitz der Schummelnachricht ist. Besonders schwer überprüfbar ist das Lesen oder gar Hinterlegen von Schummelnachrichten auf einer Toilette, wenn man diese während der Prüfungszeit aufsuchen kann, denn hier kann sich ein Schummler sicher sein, während des Lesens nicht kontrolliert zu werden.

Aufbewahrungsorte

Bei während der Prüfung sichtbaren Hinweisen werden zumeist Wände, Tische oder Tafeln benutzt. Verstecke auf der Toilette sind der Spülkasten, Toilettenrollen oder festgeklebte Zettel an jeder beliebigen Stelle.

Entdeckungsmöglichkeit

Einen Rundumblick auf offensichtliche Schummelnachrichten sollte man vor der Prüfung schon tun. Allerdings entdeckt man diesen Schummelversuch am besten ebenfalls durch Beobachtung. Je weniger auffällig die Schummelnachricht versteckt ist, desto schwieriger ist es meist, sie zu lesen und der Schummler verrät sich meist beim Leseversuch.

Nachweis

Der Nachweis ist in den meisten Fällen die Schummelhandlung selbst. Wenn man also einen mutmaßlichen Schummelversuch entdeckt, sollte ein Prüfer unauffällig die Position der Schummelnachricht entdecken und überprüfen. Wenn ein Prüfling regelmäßig an diesen ungewöhnlichen Ort blickt, um die Hinweise zu lesen, handelt es sich um einen Schummelversuch, selbst dann wenn er selbst diese Nachricht gar nicht angefertigt, sondern vielleicht sogar nur zufällig entdeckt hat. In einigen Fällen ist sogar der Prüfer selbst für die Schummelnachricht verantwortlich, weil er vielleicht vergessen hat, eine Weltkarte abzuhängen oder ein altes Taflbild zu löschen. Obwohl man am besten das Nutzen der Schummelnachricht als Indiz für einen Schummelversuch werten sollte, läßt sich im Zweifelsfall auch die sichergestellte Schummelnachricht untersuchen, um vielleicht aufgrund von Handschrift oder Papiersorte den Urheber der Nachricht festzustellen.

Gegenmaßnahmen

Auch hier sollte das Thema Täuschungsversuch zuvor angesprochen werden und auch darauf hingewiesen werden, dass insbesondere das Nutzen von Schummelnachrichten einen Schummelversuch darstellen kann. Einen Prüfling der einen Schummelzettel in seiner Unterhose versteckt und die Nachricht beim Toilettenbesuch heimlich liest wird man normalerweise nicht entdecken können. Immerhin kann man alle Toilettengänge, die während der Prüfungszeit stattfanden, protokollieren, um im Nachhinein zumindest eine Handhabe bei nachträglichen Verdachtssituationen zu haben.

Abschreiben

Das Abschreiben ist neben dem Spiekzettel das häufigste Schummelmittel. Hierbei gelten im Wesentlichen die gleichen Regeln, wie bei einem Spiekzettel, nur dass die Quelle meist der Prüfungstext eines anderen Prüflings, also eine legale Quelle, ist. Das Abschreiben eignet sich nicht nur bei Wissensaufgaben, sondern auch bei Transformationsaufgaben wie etwa Interpretationen oder Rechenaufgaben, bei denen bloßes Wissen nicht ausreicht.

Aktive Hilfe der Quelle

In vielen Fällen wird die Quelle bereit sein, den Schummelversuch aktiv zu unterstützen. Im einfachsten Fall dreht er seinen Text so, dass er für den Abschreibenden besser sichtbar ist oder beantwortet ihm sogar gestellte Fragen. Es ist auch schon vorgekommen, dass die Quelle die Arbeitsunterlagen mit dem Schummler während der Prüfung austauscht und dann die Antworten für diesen (mit Bleistift vor-) formuliert. Eine Quelle, die allzu aktiv beim Schummelversuch mithilft, kann jedoch selber leicht für den erfolgten Versuch mit belangt werden.

Gegenmaßnahmen

Die Sitzordnung ist bei der Prüfung möglichst so zu gestalten, dass die Prüflinge möglichst weit auseinandersitzen und nicht unauffällig zum Nachbarplatz schauen können. Zusätzlich könnte man die Sitzordnung so gestalten, dass benachbarte Plätze immer gegenübersitzen. Gegebenenfalls könnte man die Prüflinge auch nach Leistungsniveau anordnen und mutmußliche Schummelkandidaten bevorzugt nahe von Wänden oder von eher leistungschwächeren Prüfungskollegen sitzen lassen, wo sie weniger Quellen zum Abschreiben haben.

Elektronische Hilfsmittel

Die Zeiten, in der Pennäler mit Taschenspiegeln auf die Landkarte zeigten oder durch rhythmisches Klopfen Informationen per Morsezeichen weitergeben, sind längst vorbei. Mittlerweile gibt es genügend Wege, Informationen elektronisch weiterzugeben. Besonders verbreitet sind Handies mit denen man per SMS oder direkt über Bluetooth hilfreiche Kurznachrichten verbreiten kann. Auch Taschenrechner haben teilweise ein Bluetooth-Modul, mit dem sich Nachrichten übertragen lassen.

Nachweis

Am ehesten wird man den Schummelversuch bei der Durchführung entdecken können, also entweder, wenn eine Nachricht geschrieben wird oder wenn sie empfangen und gelesen wird. Im Nachhinein können auch die Nachrichten selbst als Beweis dienen, sofern sie noch vorhanden sind und nicht vom Empfänger gleich gelöscht worden sind.

Gegenmaßnahmen

Neben der Kontrolle während der Arbeit ist das effektivste Mittel, das Verbot von derartigen Geräten während der Prüfung

Nach der Prüfung

Nach der Prüfung können sich durchaus weitere Hinweise auf Schummelversuche ergeben. Anhaltspunkte sind unerwartet gute Prüfungsergebnisse oder eine in verschiedenen Arbeitsergebnissen vorkommende ungewöhnliche Fomulierung oder wörtliche Zitate aus dem Lehrbuch. Eine Sitzordnung der Prüfungssituation kann helfen, die räumliche Verbreitung von Formulierungen nachzuvollziehen. Mit einem Protokoll der Toilettengänge kann man den Verdacht auf eine dortige Schummelei entkräften oder erhärten.

Nachweis

Der Nachweis ist im Einzelfall schwierig, da er oft nur auf Indizien basiert. Allerdings können diese im Einzelfall ausreichen, einen Schummelversuch aufzudecken. Bei Abschreibereien stellt sich jedoch oft zusätzlich die Frage nach der Quelle und den Abschreibenden. Prüflinge, die ungewöhnliche oder wörtliche Formulierungen verwenden, sollten allerdings auch wenige Tage nach der Prüfung noch in der Lage sein, diese Inhalte zumindest noch ansatzweise wiederzugeben. Am besten gelingt der Nachweis natürlich, wenn der Schummelnde seinen Schummelversuch zugibt.

Plagiate

Wenn die Prüfung, etwa als Hausarbeit, ohne Aufsicht entstanden ist, lassen sich verbotene Hilfsmittel im Nachhinein meist nur durch eine Analyse des Texts entdecken.

Nachweis

Als erstes sollte der Prüfer in der Lage sein, zu erkennen, ob die in der Arbeit eingebauten Informationen, dem Prüfling tatsächlich zur Verfügung standen und ob sie in sich schlüssig sind. Häufige Wechsel im Stil oder gar in den Zeitformen, deuten darauf hin, dass Textpassagen aus anderen Quellen abgeschrieben worden sind. Verdächtige Quellen sind dabei etwa Zeitschriften, Bücher oder Schulungsmaterial von dem der Prüfer weiß, dass sie dem Prüfling bekannt sind. So schreiben Schüler oft direkt aus dem Schulbuch oder bekanntem Begleitmaterial ab.

Ansonsten hat sich das Internet als Quelle für geklaute Textpassagen etabliert, da sich im Internet zahlreiche Informationen zu beinahe jedem Thema finden, die mit Suchmaschinen leicht aufzufinden und zu benutzen sind. Doch gerade diese einfache Auffindbarkeit, kann dem Schummler auch recht schnell zum Verhängnis werden. Jeder Prüfer sollte routinemäßig eine bestimmte Zahl von Textpassagen, die sich in der Arbeit finden, im Internet suchen. Insbesondere, wenn es sich um besonders auffällige und ungewöhnliche Passagen handelt. Hierzu wählt man am besten eine Folge von drei bis sechs Worten, die besonders signifikante Begriffe enthalten und gibt diese in Anführungszeichen bei einer Suchmaschine ein. Also zum Beispiel:

"Prüfling tatsächlich zur Verfügung"

um zu sehen, ob als Beispiel die in diesem Absatz verwendete Textpassage noch anderswo im Internet auftaucht und möglicherweise gar abgeschrieben ist. Die optimale Länge der Testpassage muss man im Einzelfall abwägen. Bei zu kurzen Passagen erhält man zu viele (nicht passende) Ergebnisse, bei zu langen Passagen besteht die Gefahr, dass der schummelnde Prüfling einfach einige Worte im Text geändert hat, um die Herkunft der Passage zu verschleiern, und man die genaue Suchpassage dann nicht mehr findet.