Neuntes Gebot

Aus Bibel - Heilige Schrift
Version vom 23. Juli 2011, 21:13 Uhr von Edit (Diskussion | Beiträge)

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Hinweis: Die Nummerierung der Zehn Gebote unterscheidet sich in den verschiedenen Religionen. Nähere Informationen dazu gibt es im Artikel "Einteilung der Zehn Gebote".

Das Neunte Gebot lautet: "Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus." (1) Anders als das Siebte Gebot ("Du sollst nicht stehlen") verbietet dieses Gebot nicht nur das Entwenden, sondern bereits das Begehren. In Anbetracht des Zehnten Gebots, das das Begehren von "allem, was dein nächster hat" verbietet, erscheint das explizite Verbieten des Begehrens des Hauses in einem eigenen Gebot überflüssig zu sein.

Zum einen könnte man vermuten, dass das Haus einen besonderen Stellenwert hat, weil es Herberge und Schutz ist und intimer Lebensort. Möglicherweise ist an den Besitz des Hauses auch geknüpft das dazugehörige Land, so dass das Entziehen des Hauses besonders schlimm für den Einzelnen wäre.

Wesentlich plausibler wird dieses Gebot allerdings wenn man den Begriff des Hauses in seiner alternativen abstrakteren Form, nämlich als Familie und Stamm(-sitz) betrachtet wie in "der HERR plagte den Pharao und sein Haus mit großen Plagen" (2). Dann stehen nämlich mit diesem Haus auch in Verbindung das Ansehen und der soziale Stand und weltliche Titel. Das würde bedeuten, dass man den Rang seines nächsten nicht einmal begehren darf, was die bestehenden weltlichen Machtverhältnisse festigen würde. Dies würde dann auch eine Abgrenzung zum Zehnten Gebot darstellen, in dem es um materielle Güter geht, während Rang und Ansehen immaterielle Güter darstellen.



Quellen:
Sofern nicht anders angegeben alle Quellen: "Lutherbibel Standardausgabe", Deutsche Bibelgesellschaft Stuttgart, ISBN 3 438 015 609
(1) 2.Mose 20.17
(2) 1.Mose 12.17