Sklavenhaltung

Aus Bibel - Heilige Schrift
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Folgende Regeln setzt Gott für den Umgang mit hebräischen Sklaven:

Ein hebräischer Sklave soll für sechs Jahre dienen und im siebten Jahr ohne Lösegeld freigelassen werden. Die Frau des Sklaven ist dann auf gleiche Weise freizulassen, wenn er sie selbst bereits zum Dienst mitgebracht hat. Wenn der Sklave jedoch während des Dienstes eine Frau von seinem Herrn bekommt, so gehören diese Frau und eventuelle Kinder dem Herrn. Der Sklave kann aus Liebe zu seinem Herrn und zu seiner versklavten Familie an seinem Dienstende erklären, weiter unfrei sein zu wollen. Dann soll ihm sein Herr an der Tür oder am Pfosten sein Ohr mit einen Pfriemen durchbohren und der Sklave bleibt für immer unfrei.

Eine Frau, die von ihrem Vater als Sklavin verkauft worden ist, kommt hingegen nicht automatisch nach sechs Jahren frei. Wenn der Käufer sie für sich gekauft hat, aber mit ihr unzufrieden ist, dann soll er sie freikaufen lassen. Falls das nicht klappt, darf er sie auch weiter verkaufen, jedoch nur an andere Hebräer. Wenn er mit ihr jedoch zufrieden ist, muss er ihr gegenüber die ehelichen Pflichten einhalten, selbst wenn er später noch eine weitere Frau nimmt, wenn er die Frau für seinen Sohn gekauft hat, muss er sie mit den Rechten einer Tochter behandeln. Kommt der Käufer diesen Pflichten nicht nach, muss er die gekaufte Frau unentgeldlich ziehen lassen (1). Durch den zweiten Absatz, der den Verkauf von Töchtern regelt, bleibt die Frage offen, ob man auch seine Söhne oder andere Familienangehörige als Sklaven verkaufen darf.

Das Töten eines eigenen Sklaven wird bestraft, wenn der Sklave sofort stirbt, stirbt der Sklave erst später an den Folgen der Verletzung, wird der Täter nicht bestraft, weil der Verlust des Sklaven als Strafe genug angesehen wird (2). Wer seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss ihn dafür freilassen (3). Tötet das Rind einen Sklaven muss der Rinderbesitzer 30 Silberstücke Schadenersatz an den Sklavenbesitzer zahlen (4).

Folgende Regeln setzt Gott für den Umgang mit israelitischen Sklaven:

Die Israeliten sind ein Unterstamm der Hebräer und daher gelten für sie ansonsten die Gesetze für hebräische Sklaven. Israeliten dürfen andere Israeliten, die sich ihnen verkaufen nicht als Sklaven halten, sondern wie einen Tagelöhner. Israeliten können sich jederzeit aus der Sklaverei freikaufen und werden im Erlaßjahr automatisch und unentgeldlich frei (5).



Quellen:
Sofern nicht anders angegeben alle Quellen: "Lutherbibel Standardausgabe", Deutsche Bibelgesellschaft Stuttgart, ISBN 3 438 015 609
(1) 2.Mose 21.2 bis 22.11
(2) 2.Mose 21.20 bis 21.21
(3) 2.Mose 21.26 bis 21.27
(4) 2.Mose 21.32
(5) 3.Mose 25.39 bis 25.46