Drittes Gebot

Aus Bibel - Heilige Schrift
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Hinweis: Die Nummerierung der Zehn Gebote unterscheidet sich in den verschiedenen Religionen. Nähere Informationen dazu gibt es im Artikel "Einteilung der Zehn Gebote".

Das Dritte Gebot lautet: "Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht mißbrauchen; denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht. ... Gedenke des Sabbattages, dass du ihn heiligst" (1)

Der erste Teil des Gebots gestattet den Menschen anscheinend den Gebrauch von Gottes Namen, denn andernfalls hätte er den Gebrauch seines Namens ganz verboten und den ihnen gar nicht erst seinen Namen mitgeteilt (2). Den Mißbrauch seines Namens verbietet er jedoch ausdrücklich, wobei jedoch unklar ist, wann die mißbräuliche Nutzung beginnt. Der Hinweis auf eine Strafe beim Mißbrauch ist auch nur bedingt hilfreich zum Erkennen eines geschehenen Mißbrauchs, da weder die Art noch die Unmittelbarkeit der Strafe erklärt wird.

Der zweite Teil des Gebots bezieht sich auf den Sabbat. Er ist nicht mit der Formel "Du sollst..." eingeleitet, weshalb er in dieser Interpretation der Zehn Gebote quasi als Nebengebot aufgefasst wird. Die Formulierung "Gedenke ..." hat dennoch eindeutigen Gebotscharakter und trägt dem Menschen auf der Anweisung Folge zu leisten. Gott erklärt jeden siebten Tag zum Sabbat, an dem man ruhen soll und auch dafür sorgen soll, dass die eigenen Familienmitglieder und Untergebenen diesen Ruhetag einhalten. An den restlichen sechs Tagen hingegen soll man arbeiten. Dies Vorschrift ergibt sich aus der Tätigkeit Gottes während der Schöpfungsgeschichte, in der Gott die Welt in sechs Tagen erschuf und am siebten Tag weitgehend ruhte.



Quellen:
Sofern nicht anders angegeben alle Quellen: "Lutherbibel Standardausgabe", Deutsche Bibelgesellschaft Stuttgart, ISBN 3 438 015 609
(1) 2.Mose 20.7 bis 20.8
(2) 2.Mose 3.14 bis 3.16